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Einfuehrung

Parlamentarisches Fragerecht: Rechte und Grenzen Abgeordneter

Einführung

Das parlamentarische Fragerecht ist ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Es ermöglicht Abgeordneten, von der Regierung Auskunft über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu verlangen. In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen des parlamentarischen Fragerechts sowie dessen Umfang und Grenzen erläutert.

Rechtliche Grundlagen

Das Recht des Abgeordneten, Fragen an die Regierung zu stellen, leitet sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes ab. Dieser Artikel garantiert Abgeordneten das Recht, Auskunft über alle Angelegenheiten zu verlangen, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen. Das parlamentarische Fragerecht ist damit ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht.

Umfang des Fragerechts

Der Umfang des parlamentarischen Fragerechts ist weit gefasst. Abgeordnete können Fragen zu allen Angelegenheiten stellen, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen. Dabei kann es sich um politische, wirtschaftliche, soziale oder ökologische Themen handeln. Auch Fragen zu konkreten Maßnahmen oder Entscheidungen der Regierung sind zulässig.

Grenzen des Fragerechts

Das parlamentarische Fragerecht ist jedoch nicht unbegrenzt. Es gibt bestimmte Grenzen, die Abgeordnete beachten müssen. So dürfen sie keine Fragen stellen, die gegen die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung verstoßen. Auch Fragen, die sich auf laufende Ermittlungen oder Gerichtsverfahren beziehen, sind unzulässig. Darüber hinaus müssen Abgeordnete ihre Fragen sorgfältig formulieren und sich auf konkrete Sachverhalte beziehen.

Beantwortung der Fragen

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Fragen der Abgeordneten innerhalb einer bestimmten Frist zu beantworten. Die Antwort muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Im Falle einer unbefriedigenden Antwort können Abgeordnete eine weitere Frage stellen oder eine Aktuelle Stunde beantragen.

Fazit

Das parlamentarische Fragerecht ist ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Es ermöglicht Abgeordneten, von der Regierung Auskunft über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu verlangen. Dabei ist das Fragerecht weit gefasst, aber auch durch bestimmte Grenzen begrenzt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Fragen der Abgeordneten vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.


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